Familienhilfe

 

Als Sozialarbeiterin und Familientherapeutin arbeite ich seit über 16 Jahren mit Familien, Kindern, Jugendlichen und Eltern im Versorgungsbereich Erzieherischer Hilfen des SGB VIII §§27 ff. in Krisensituationen zusammen. Seit 2021 habe ich in diesem Rahmen als privater freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Landratsamt Aalen und Schwäbisch Gmünd- Abteilung Jugend und Familie eine Entgeltvereinbarung, sodass keine Kosten für Familien entstehen.

ziele

Ziele werden je nach Bedarf individuell und konkret entwickelt:

  • Stabilisierung des familiären Systems: Durch gezielte Unterstützung soll die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Familie verbessert werden, um Krisensituationen zu bewältigen und langfristig positive Veränderungen zu ermöglichen.
  • Förderung der Erziehungskompetenz: Eltern werden dabei unterstützt, ihre Erziehungskompetenzen zu stärken, um eine positive und gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu gewährleisten.
  • Verbesserung der Lebenssituation der Kinder: Durch gezielte Interventionen sollen die Lebensbedingungen der Kinder verbessert und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
  • Bewältigung von Alltagsproblemen: Familien erhalten Unterstützung bei der Bewältigung von alltäglichen Herausforderungen, wie z.B. finanzielle Schwierigkeiten, Wohnungsprobleme oder Konflikte innerhalb der Familie.
  • Stärkung der Selbsthilfekompetenz: Ziel ist es, Familien dabei zu unterstützen, langfristig ihre Selbsthilfekompetenz zu stärken, sodass sie auch nach Abschluss der Maßnahme in der Lage sind, ihre Probleme eigenständig zu bewältigen.
  • Kooperation mit anderen Hilfeformen: Die SPFH-Maßnahme soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Hilfeformen, wie z.B. Schulen, Ämtern oder Therapeuten, fördern, um eine ganzheitliche und effektive Unterstützung für die Familie zu gewährleisten.

Ablauf

Der Ablauf einer SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) Maßnahme erfolgt in der Regel nach einem strukturierten Prozess:

  • Bedarfsanalyse und Antragstellung: Die Familie und/oder das Jugendamt erkennt den Bedarf an Unterstützung und stellt einen Antrag auf Erzieherische Hilfen §27 ff. SGB VIII.
  • Erstgespräch und Klärung: Nach der Bedarfsanalyse mit dem Jugendamt findet ein erstes Treffen zwischen den Familienmitgliedern und statt, um die Situation zu besprechen, Ziele zu definieren und die Zusammenarbeit zu klären.
  • Hilfeplanung: Gemeinsam mit der Familie wird ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Ziele, Maßnahmen und den zeitlichen Rahmen der Unterstützung festlegt.
  • Durchführung der Maßnahmen: Ich arbeite gemeinsam mit der Familie an der Umsetzung des Hilfeplans, indem ich z.B. Beratungsgespräche, Hausbesuche, gemeinsame Aktivitäten oder konkrete Unterstützung im Alltag anbiete.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den aktuellen Bedürfnissen der Familie entsprechen.
  • Abschluss und Evaluation: Nach Ablauf der vereinbarten Zeit wird die SPFH-Maßnahme abgeschlossen. Gemeinsam mit der Familie wird der Verlauf der Maßnahme reflektiert und die erreichten Ziele werden bewertet.
  • Nachbetreuung und Unterstützung bei Bedarf: Bei Bedarf kann eine Nachbetreuung oder die Vermittlung an weiterführende Unterstützungsangebote erfolgen, um die langfristige Stabilität der Familie zu fördern.

 

 

 

 

Finanzierung

Die Systemische Familienhilfe basiert auf den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §§ 27 ff und wird im Rahmen der individuellen Hilfeplanung durch das örtliche Jugendamt durchgeführt. Die Familie beantragt die Hilfe zur Erziehung, wobei die Dauer und der Umfang der Unterstützung entsprechend dem individuellen Bedarf festgelegt werden. Üblicherweise umfasst die Hilfe eine Dauer von 18 Monaten. Die Kosten für die erbrachten Fachleistungsstunden werden direkt mit dem Jugendamt auf Basis der vereinbarten Konditionen abgerechnet. Diese Konditionen basieren auf der aktuellen Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Ostalbkeis.