Als Sozialarbeiterin und Familientherapeutin arbeite ich seit über 16 Jahren mit Familien, Kindern, Jugendlichen und Eltern im Versorgungsbereich Erzieherischer Hilfen des SGB VIII §§27 ff. in Krisensituationen zusammen. Seit 2021 habe ich in diesem Rahmen als privater freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Landratsamt Aalen und Schwäbisch Gmünd- Abteilung Jugend und Familie eine Entgeltvereinbarung, sodass keine Kosten für Familien entstehen.
Ziele werden je nach Bedarf individuell und konkret entwickelt:
Der Ablauf einer SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) Maßnahme erfolgt in der Regel nach einem strukturierten Prozess:
Die Systemische Familienhilfe basiert auf den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §§ 27 ff und wird im Rahmen der individuellen Hilfeplanung durch das örtliche Jugendamt durchgeführt. Die Familie beantragt die Hilfe zur Erziehung, wobei die Dauer und der Umfang der Unterstützung entsprechend dem individuellen Bedarf festgelegt werden. Üblicherweise umfasst die Hilfe eine Dauer von 18 Monaten. Die Kosten für die erbrachten Fachleistungsstunden werden direkt mit dem Jugendamt auf Basis der vereinbarten Konditionen abgerechnet. Diese Konditionen basieren auf der aktuellen Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Ostalbkeis.
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Melanie Schmid
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